Sozialhilfe Die Gemeinde Zwingen leistet die notwendige Hilfe an Menschen, die sich in einer Notlage befinden. Wer für seinen Lebensunterhalt und den seiner Familienangehörigen mit gleichem Wohnsitz nicht hinreichend oder rechtzeitig aus eigenen Mitteln aufkommen vermag, kann um die Gewährung von wirtschaftlicher Hilfe nachsuchen. Gesetzliche Grundlagen sind die Kantonale Sozialhilfegesetzgebung und die Richtlinien der Sozialbehörde Zwingen. Kontakt E-Mail: sozialdienst@convalere.ch Telefon: 061 500 10 50 |