Reglement zur Begrenzung von Zusatzbeiträgen zu den Ergänzungsleistungen
Die jährlichen Ergänzungsleistungen müssen mittels Anmeldeformular bei der SVA beantragt werden. Das Anmeldeformular ist auf der AHV-Zweigstelle der Wohnsitzgemeinde einzureichen.
Mit dem sorgfältigen Ausfüllen des Formulars und den vollständigen Beilagen erleichtert und beschleunigt sich die Prüfung des Antrags. Die nötigen Belege sind auf dem Formular detailliert aufgeführt. Bitte denken Sie auch daran, dass Formular zu unterschreiben.
SVA Baselland: Jährliche Ergänzungsleistungen (EL)
Anrechenbare Heimtaxen (EL-Heimobergrenze)
Für Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen (EL), die im Kanton Basel-Landschaft im Alters- und Pflegeheimen oder in Spitälern leben, wurde ab dem 1.1.2018 eine Obergrenze für die anrechenbaren Heimtaxen (Hotellerie und Betreuung) eingeführt. Die Einführung der Begrenzung erfolgt gestaffelt über mehrere Jahre.
Die EL- Heimobergrenze für anrechenbare Heimtaxen beträgt:
- Im Jahr 2018: CHF 200 pro Tag
- Im Jahr 2019: CHF 190 pro Tag
- Im Jahr 2020: CHF 180 pro Tag
- Im Jahr 2021: CHF 170 pro Tag
- Ab dem Jahr 2022: CHF 160 pro Tag
Informationen
- Datum
- 1. Januar 2019
Dokumente
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Reglement_zur_Begrenzung_von_Zusatzbeitragen_zu_den_Erganzungsleistungen.pdf (PDF, 424.52 kB) | Download | 0 | Reglement_zur_Begrenzung_von_Zusatzbeitragen_zu_den_Erganzungsleistungen.pdf |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name | Telefon | Kontakt |
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AHV-Zweigstelle | 061 766 96 30 | celine.wild@zwingen.ch |