Anmeldung / Zuzug (ausserhalb Kanton Basel-Landschaft)
Um den Dienst zu nutzen, müssen Sie volljährig und handlungsfähig sein. Personen mit Aufenthalt (Nebenwohnsitz) können diesen Dienst nicht nutzen.
Gemäss Anmeldungs- und Registergesetz (ARG) § 5 Abs. 1 beträgt die Meldefrist 14 Tage ab Datum der Adressänderung.
Voraussetzungen bei einem elektronischen Zuzug in den Kanton Basel-Landschaft:
- Personen mit Schweizer Bürgerrecht
- Personen mit EU/EFTA Staatsangehörigkeit und Ausweis B, C, Ci oder L
Personen aus Drittstaaten können den eUmzug für den Zuzug in den Kanton Basel-Landschaft derzeit nicht nutzen. Sie müssen den Wegzug zuerst Ihrer bisherigen Wohngemeinde melden, wenn diese ausserhalb der an eUmzug teilnehmenden Kantone liegt. Vereinbaren Sie mit uns einen Termin, um persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle vorzusprechen.
Aktionen
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 061 766 96 36 | gemeinde@zwingen.ch |
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Verantwortlich | Telefon |
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