Gelegenheitswirtschafts- und Freinachtsbewilligung
Die Gemeinde ist seit dem 1. Januar 2004 für die Erteilung der Gelegenheitswirtschafts- und Freinachtbewilligungen für Anlässe (von Vereinen, Institutionen etc.) zuständig. Sie teilt ihre Entscheide den kantonalen Behörden mit und ist für den Vollzug besorgt.
Nicht bewilligungspflichtig sind Take-away-Betriebe (Imbissbuden etc.), Pflegeheime, Schulkantinen und alkoholfreie Gastwirtschaftsbetriebe mit max. zehn Plätzen.
Für öffentlich und nicht-öffentlich zugängliche Betriebe ist weiterhin die Sicherheitsdirektion Basel-Landschaft zuständig, insbesondere auch für generell bewilligte, längere Öffnungszeiten und Tombolas.
Das Gesuch muss mindestens 14 Tage vor der Veranstaltung vollständig ausgefüllt bei der Gemeindeverwaltung Zwingen eintreffen.
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeinderatssekretariat | 061 766 96 30 | gemeinde@zwingen.ch |