Einbürgerungen

Einbürgerung

Informationen zu den verschiedenen Einbürgerungsverfahren finden Sie hier. Das Amt für Migration und Bürgerrecht (AFMB) führt ab 1. Januar 2019 alle Vorabklärungen im Einbürgerungsverfahren durch und bereitet mit der Petitionskommission die Einbürgerungsbeschlüsse des Landrates vor.

Direkter Kontakt:
Amt für Migration und Bürgerrecht
Tel. 061 552 51 61
afmb@bl.ch

 

Ordentliche Einbürgerung

Für die ordentliche Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländer ist auf der Gemeindeebene der Gemeinderat resp. die Gemeindeversammlung zuständig. 

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Erleichterte Einbürgerung

Als Ehegatte einer Schweizer Bürgerin resp. als Ehegattin eines Schweizer Bürgers kann ich ein Gesuch stellen, wenn ich seit 3 Jahren in ehelicher Gemeinschaft lebe und mich seit insgesamt 5 Jahren in der Schweiz aufgehalten habe, wovon 1 Jahr unmittelbar vor Einreichung des Gesuches.
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Fragen und Antworten zur Ordentliche Einbürgerung und zur Erleichterte Einbürgerung / Wiedereinbürgerung

 

Name
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Deutschkenntnisse_Burgerrecht.pdf (PDF, 124.01 kB) Download 1 Deutschkenntnisse_Burgerrecht.pdf
Voraussetzungen_2021.pdf (PDF, 82.19 kB) Download 2 Voraussetzungen_2021.pdf
Flyer_Einburgerungsapp.pdf (PDF, 2.34 MB) Download 3 Flyer_Einburgerungsapp.pdf
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