Abstimmungen, Wahlen
Urnenstandort | Abstimmungs- resp. Wahllokal: Schlosskapelle Schlossgasse 4222 Zwingen |
Urnen Öffnungszeiten | Sonntag, 11.00 - 12.00 Uhr |
Hinweis | Die Gemeindeverwaltung bereitet die Wahlen und Abstimmungen vor und sendet den Stimmberechtigten die Abstimmungs- resp. Wahlunterlagen zu. Falls Sie als stimmberechtigte Person bis 14 Tage vor der Abstimmung keine Unterlagen erhalten haben, melden Sie sich bitte bei uns. Falls Sie Ihren Stimmrechtsausweis verloren haben, können Sie bis zum fünften Tag vor dem Abstimmungs- resp. Wahlwochenende bei der Gemeindeverwaltung ein Duplikat verlangen. Sie müssen das Duplikat des Stimmrechtsausweises am Schalter der Einwohnerkontrolle persönlich abholen und einen gültigen Ausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen. Am Abstimmungs- resp. Wahlsonntag zählt unser Wahlbüro die eingegangenen Zettel und ermittelt das Abstimmungs- resp. Wahlresultat. Die Ergebnisse werden im Anschlagkasten der Gemeinde ausgehängt und im Internet publiziert. Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.baselland.ch und des Bundes unter www.admin.ch |
Bedingungen / Voraussetzungen | Jede Person, die einen gültigen Stimmrechtsausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt. |
Brieflich abstimmen | Was ist zu beachten?
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 061 766 96 36 | gemeinde@zwingen.ch |