Einhaltung von Ruhezeiten

11. September 2024

Einhaltung von Ruhezeiten

Sehr geehrte Einwohner- und Einwohnerinnen

Zunehmend werden der Gemeindeverwaltung Zwingen, Verstösse gegen das Ruhezeiten Reglement der Gemeinde Zwingen gemeldet. Diverse Telefonate, sowie E-Mails sind bereits an unsere Gemeindepolizei angelangt und vermerkt. Ebenfalls liegen bei der Polizei BL vermehrte Lärmklagen in der Gemeinde Zwingen vor.

Gerne verweisen wir Sie auf unser Polizeireglement der Gemeinde Zwingen, § 4 Nachtruhe, Haus- und Gartenarbeiten, Apparate und Musikinstrumente.

Wir bitten Sie daher, die Bestimmungen des Polizeireglements der Gemeinde Zwingen einzuhalten und zu respektieren.

Vermehrte Verstösse, werden durch die Gemeindepolizei angezeigt und mit Busse bestraft.

Gemäss § 32 Strafmass 1:Wer gegen Bestimmungen dieses Reglements verstösst, wird, soweit nicht eidgenössisches oder kantonales Recht zur Anwendung gelangt, verwarnt oder mit Geldbussen bis CHF 100.00 bestraft.

Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme.

Gemeinderat Zwingen

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Brief Bevölkerung - Ruhestörungen und Ruhezeiten (PDF, 197.48 kB) Download 0 Brief Bevölkerung - Ruhestörungen und Ruhezeiten