Katasterwesen

Das Kataster ist das Grundstückverzeichnis einer Gemeinde. Sämtliche Parzellen (Grundstücke) und Grundeigentümer resp. Grundeigentümerinnen sind im Kataster registriert. Die Eigentumsverhältnisse und die grösse des Grundstücks werden pro Parzelle mittels einer Katasteranzeige festgehalten. Das Kataster hat nicht nur die Aufgabe, die jeweiligen Grundstücks- und Eigentumsverhältnisse auf dem neuesten Stand zu halten, sondern bietet gleichzeitig die Grundlage für die steuermässige Einschätzung von Grund und Boden.

Folgende Voraussetzungen führen zur Anpassung der Katasteranzeige:

  • Eigentumswechsel aufgrund einer Handänderung (Kauf, Erbgang, Schenkung, etc.)
  • Änderung des Brandlagerwertes (Gebäudekatasterwert) aufgrund einer aktuelleren Schätzung

Als Eigentümer resp. Eigentümerin eines Grundstücks oder einer Liegenschaft erhalten Sie Katasterauszüge (gratis) und allgemeine Auskünfte über Ihre Parzelle.